Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand August 2024

1. Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung von „Heimat”, einer über den Internet-Browser aufrufbaren modularen SaaS-Lösung, die es den Nutzern (nachfolgend die „Kunden“) ermöglicht, Zeiten zu erfassen und Projekte zu planen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner kein Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
  2. Heimat ist ein Angebot der Heimat Software GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 792340 (nachfolgend „wir” / „uns”).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

2. Vertragsschluss und Vertragsänderung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist beinhalten. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Dokumentationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen überlassen haben.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt durch ein individuell zugesandtes Angebot an den Kunden. Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annehmen. Mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
  3. Wir schicken dem Kunden nach Annahme des Angebots unsere Annahmeerklärung per E-Mail zu („Auftragsbestätigung“). Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Vertrag endgültig zustande. In dieser E-Mail übermitteln wir dem Kunden die „Vertragsbestimmungen“ (bestehend aus diesen AGB, falls vorhanden individuellen Vertragsvereinbarungen, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Auftragsbestätigung). Die Vertragsbestimmungen können jederzeit beim Kundenservice angefordert werden.
  4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden sind die schriftlichen Vertragsbestimmungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Der Kunde kann im Rahmen der Vertragsbeziehung jederzeit Änderungswünsche bezüglich der Module und der Anzahl der Nutzer schriftlich oder in Textform an uns übermitteln. Wir werden dem Kunden daraufhin ein entsprechendes Änderungsangebot zukommen lassen. Mit Annahme des Änderungsangebots tritt die Änderung in Kraft.

3. Bereitstellung von Heimat

  1. Wir stellen nach Abschluss des Vertrages Heimat dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines Kontos informiert haben.
  2. Für die Bereitstellung und den Betrieb von Heimat verwenden wir ausschließlich Server innerhalb der Europäischen Union.
  3. Für einen Zugriff auf Heimat können Browser der Typen Edge, Chrome,Safari oder Firefox in einer Version verwendet werden, die nicht älter alssechs Monate ist. Java Script und Cookies müssen im Browser aktiviertsein.

4. Leistungsumfang von Heimat

  1. Als Beschaffenheit von Heimat gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
  2. Der Leistungsumfang von Heimat ist auf der Website www.heimat-software.com dargestellt.

5. Nutzung von Heimat

  1. Der Kunde erhält an Heimat einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang (z.B. Anzahl der User, Zusatzmodule). Er darf im Rahmen der erworbenen Nutzungsmöglichkeit nur solchen Nutzern Heimat zur Nutzung überlassen, die dem Kunden zugehörig sind (z.B. Angestellte, Organe). Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Dritte, auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, ist nicht gestattet, sofern es nicht mit uns vereinbart wurde.
  2. Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Die Nutzerkonten sind in diesem Fall unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung der Zugangsdaten abzusichern. Der Kunde wird Zugangsdaten ehemaliger Nutzer unverzüglich löschen oder ändern.
  3. Der Kunde darf Heimat nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.
  4. Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 5, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf Heimat bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 5 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung erfolgt per Email an die bei Bestellung angegebene Email-Adresse.
  5. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 5, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

6. Nutzung der von uns bereitgestellten Software

  1. Der Kunde erwirbt für die Laufzeit des Vertrages das Recht, die von uns angebotene und vom Kunden lizenzierte Software im Rahmen der erworbenen Lizenz für die vertragsgemäße Nutzung zu verwenden. Dieses Recht ist nur an solche Dritten übertragbar, die Nutzer der Software unter dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertrag sind.
  2. Zu einer Dekompilierung der Software ist der Kunde nur berechtigt, wenn ihm zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen (insb. § 69e UrhG).
  3. Für die in der Software verwendete Open-Source-Software gelten die für diese jeweils geltenden Lizenzbestimmungen.

7. Verfügbarkeit von Heimat

  1. Wir schulden eine Verfügbarkeit von Heimat am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum unseres Hosters, in dem Heimat von uns betrieben wird) von 99% je Zeitraum der jeweils laufenden festen Vertragslaufzeit.
  2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von Heimat am Übergabepunkt.
  3. Ausgenommen davon ist
    1. geplante Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten. Diese werden nur zu nutzungsarmen Zeiten, Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen durchgeführt und werden mit einer Frist von mindestens einer Woche angekündigt;
    2. Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von Heimat nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese mit einer Frist von mindestens 12 Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 1 Stunde nicht übersteigt.
  4. Die Informationen des Kunden nach Absatz 4 erfolgt per Email an die bei Bestellung hinterlegte Email-Adresse.

8. Kundensupport

Wir stellen für den Kundensupport die E-Mail Adresse support@heimat-software.com zur Verfügung. Kundenanfragen werden im Regelfall innerhalb von drei Arbeitstagen an unserem Sitz bearbeitet.

9. Anpassung der beauftragen Leistungen durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den mit ihm abgeschlossenen Vertrag jederzeit um zusätzliche, von uns ihm angebotene kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Vertrag wird insoweit für die jeweils laufende Festlaufzeit erweitert und das für die zusätzlichen Leistungen anfallende Entgelt zeitanteilig abgerechnet.
  2. Eine Reduktion der von einem Kunden erworbenen Leistungen ist nur möglich, soweit wir diese Leistungen jeweils einzeln zum Erwerb anbieten (B. Zusatzmodule, Nutzer). Sie kann als Teilkündigung entsprechend den Regelungen zur Kündigung des Vertrages erfolgen.

10. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

  1. Wir führen täglich automatisch ein vollständiges Backup der auf unseren Servern gespeicherten Daten durch. Diese Backups werden für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Tag der Erstellung des Backups.
  2. Die Datensicherung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages sowie der Anforderungen gemäß Art. 32 DSGVO. Wir setzen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
  3. Sofern der Kunde die Software auf eigenen Servern betreibt, obliegt die Verantwortung für die Datensicherung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich der Wiederherstellung (Restore), ausschließlich dem Kunden. In diesem Fall sind wir nicht für die Datensicherung oder Wiederherstellung der Daten auf den Servern des Kunden verantwortlich.
  4. Die Wiederherstellung der Daten wird regelmäßig entsprechend des Notfallkonzepts (Disaster Recovery Plan) getestet.

11. Besondere Regelungen für kostenlose Demo- und Testversionen

  1. Soweit wir dem Kunden eine kostenlose Demo- oder Testversion von Heimat zur Verfügung stellen, gelten hierfür in Abweichung von den übrigen Bestimmungen des Vertrages die nachfolgenden Absätze.
  2. Kostenlose Demo- und Testversionen werden dem Kunden wie sie stehen und liegen zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese weder einen bestimmten Funktionsumfang, noch dass diese während der Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
  3. Wir sind jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu kündigen, sofern nicht mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
  4. Kostenlose Demo- und Testversionen dürfen nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringt.
  5. Wir bemühen uns zwar nach unserem Ermessen, kostenlose Demo- und Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere kostenpflichtigen Angebote. Da wir für diese vom Kunden jedoch nicht bezahlt werden, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen eingehen.
  6. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages ist für kostenlose Demo- und Testversionen nicht möglich. Sofern der Kunde einen solchen mit uns abgeschlossen haben sollte, findet er auf kostenlose Demo- und Testversionen keine Anwendung.

12. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte

  1. Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages vereinbarten Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorträglich ab.
  2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.
  3. Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt werden kann, haben bei Vertragsabschluss ihre Umsatzsteuer-ID anzugeben, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.
  4. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.
  5. Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
  6. Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email versandt werden.
  7. Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen. Die Information über die Anpassung hat mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per Email an die bei Bestellung angegebene Email-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.

13. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die feste Laufzeit des Vertrages jeweils um einen Monat bzw. ein Jahr, je nach mit dem Kunden vereinbarter Vertragslaufzeit.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:
    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;
    2. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;
    3. die Eröffnung der Liquidation;
  3. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
  4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von Heimat ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
  5. Kündigungen können per Email erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist an info@heimat-software.com zu senden. Jede Kündigung wird per Email bestätigt.

14. Folgen der Beendigung des Vertrages

Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in Heimat gespeicherten Daten über die REST-API zu exportieren, sofern und soweit er diese nicht lokal auf eigenen Endgeräten gespeichert hat. Mit Ablauf des Vertrages stehen die auf unseren Servern gespeicherten Daten dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehenden Rechte ebenfalls rechtzeitig vor Vertragende auszuüben. Ein Abrufen der Daten ist dem Kunden jederzeit über die dokumentierte REST-API möglich, eine Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen erfolgt mit Vertragsende eine Löschung der Daten des Kunden. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist.

15. Zukünftige Entwicklung von Heimat und der Software

  1. Mit unserer Software Heimat erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben vielmehr die Absicht, Heimat weiterzuentwickeln, um neue Funktionen und Angebote zu integrieren, die Heimat attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von Heimat und der von uns angebotenen Software unterliegt daher einem Wandel. Änderungen, bei denen vorhandene, wesentliche oder für den Kunden geschäftskritische Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden, werden nicht ohne angemessene Alternativlösungen oder Migrationsmöglichkeiten entfernt. Der Kunde wird über solche Änderungen in angemessener Frist per E-Mail informiert.
  2. Wir sind zu jeglichen Änderungen an sowie den Entfall von Funktionen befugt, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten.
  3. Neue Versionen der von uns angebotenen Software sind vom Kunden zu installieren, sofern er nicht eine in der jeweiligen Software ggf. angebotene Möglichkeit zum automatischen Update nutzt.

16. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten

  1. Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von Heimat in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d.h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von Heimat erstmalig zur Verfügung stellen.
  2. Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von Heimat den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von Heimat für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der Heimat dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
  3. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von Heimat uns nicht angezeigt, so hat er auf das Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

17. Mängelansprüche

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben.
  2. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf zwei Jahre verlängert, beginnend mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Software oder der jeweiligen Leistung. Diese Verlängerung gilt nicht für Beta-Versionen oder Testversionen, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ebenso gilt diese Frist nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
  4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse für ihn nicht erkennbar war.
  5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den Verlust von Daten oder der Funktionsfähigkeit von Heimat zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von Heimat, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

18. Schutzrechtsverletzung

  1. Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von Heimat Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
  2. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder Heimat auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen, keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.

19. Haftung

  1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden, maximal jedoch auf das Doppelte des Entgelts, welches der Kunde an uns p.a. zu entrichten hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.
  3. Absatz 19.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

20. Geheimhaltung

  1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in Heimat gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
  2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen.
  3. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.
  4. Von den vorstehenden Absätzen unberührt bleiben der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die Regelungen der Ziffer 21. Diese gehen den Regelungen dieser Ziffer 20 vor.

21. Verpflichtung zur Vertraulichkeit aufgrund § 203 StGB

  1. Sofern und soweit der Kunde hinsichtlich der mittels Heimat verarbeiteten Daten § 203 StGB unterfällt, verpflichten wir uns in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) zur Verschwiegenheit. Sollte aus der Firmierung des Kunden nicht erkennbar sein, dass er dem Geltungsbereich des § 203 StGB unterfällt, hat er uns mit Vertragsschluss per Email an info@heimat-software.com über diese Tatsache zu informieren.
  2. Wir verpflichten wir uns, uns nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. Wir sind befugt, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. In diesem Fall haben wir diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllen wir die rechtlichen Anforderungen. Sofern wir mit dem Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben, gehen dessen Regelungen den Bestimmungen dieses Absatzes vor, soweit wie aus diesem weitergehend verpflichtet sind.
  4. Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandaten des Kunden dienen, ist der Kunde verpflichtet, die Einwilligung des Mandanten in die Zugänglichmachung von fremden Geheimnissen nach den für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen einzuholen.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit uns unverzüglich zu beenden, wenn die Einhaltung der uns gemäß Absatz 21.1 bis 21.3 gemachten Vorgaben nicht gewährleistet ist.
  6. Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
  7. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit wir aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet sind. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren, sofern und soweit uns dies im Einzelfall zulässig und möglich ist. Insoweit gelten ergänzend die Regelungen der Ziffer 23.

22. Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels Heimat gilt der gesondert mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.
  2. Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

23. Staatliche Maßnahmen

Sofern wir von einer staatlichen Stelle aufgefordert werden sollten, Daten eines Kunden zur Verfügung zu stellen, werden wir in den Grenzen des gesetzlich Zulässigen und uns Zumutbaren den Kunden hierüber (möglichst vorab) informieren. Wir werden ferner uns zumutbare, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, uns dem Begehren der staatlichen Stelle zu widersetzen, wenn dies nach unserem billigen Ermessen im Ganzen oder in Teilen rechtswidrig ist. Sofern uns eine Information des Kunden möglich ist, werden wir ihm eine Mitwirkung an der Abwehr des staatlichen Begehrens ermöglichen.

24. Aufrechnung und Abtretung

  1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.
  2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

25. Höhere Gewalt

  1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.
  2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.
  3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
    1. die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;
    2. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;
    3. angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

26. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

  1. Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
  2. Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die hinterlegte Email-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts zu informieren.
  3. Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu kündigen.

27. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Frühere Vereinbarungen und mündliche Abreden, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder in schriftlichen individuellen Vereinbarungen festgehalten sind, werden hiermit unwirksam. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
  5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.