1. Allgemeines
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die
Nutzung von „Heimat”, einer über den Internet-Browser aufrufbaren modularen SaaS-Lösung,
die es den Nutzern (nachfolgend die „Kunden“) ermöglicht, Zeiten zu erfassen und Projekte zu planen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB,
juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner kein Verbraucher ist,
behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.
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Heimat ist ein Angebot der Heimat Software GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 792340 (nachfolgend „wir” / „uns”).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden
oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos
ausführen.
2. Vertragsschluss und Vertragsänderung
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Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist beinhalten.
Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Dokumentationen, Produktbeschreibungen
oder sonstige Unterlagen überlassen haben.
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Der Vertragsschluss erfolgt durch ein individuell zugesandtes Angebot an den Kunden.
Der Kunde kann das Angebot schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annehmen.
Mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
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Wir schicken dem Kunden nach Annahme des Angebots unsere Annahmeerklärung per E-Mail zu
(„Auftragsbestätigung“). Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Vertrag endgültig zustande.
In dieser E-Mail übermitteln wir dem Kunden die „Vertragsbestimmungen“ (bestehend aus diesen AGB, falls vorhanden individuellen Vertragsvereinbarungen,
dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Auftragsbestätigung). Die Vertragsbestimmungen können jederzeit
beim Kundenservice angefordert werden.
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Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden sind die schriftlichen Vertragsbestimmungen.
Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss des Vertrags sind rechtlich unverbindlich. Individuelle
Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
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Der Kunde kann im Rahmen der Vertragsbeziehung jederzeit Änderungswünsche bezüglich der Module und der Anzahl
der Nutzer schriftlich oder in Textform an uns übermitteln. Wir werden dem Kunden daraufhin ein entsprechendes
Änderungsangebot zukommen lassen. Mit Annahme des Änderungsangebots tritt die Änderung in Kraft.
3. Bereitstellung von Heimat
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Wir stellen nach Abschluss des Vertrages Heimat dem Kunden in
angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den
Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies
der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines
Kontos informiert haben.
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Für die Bereitstellung und den Betrieb von Heimat verwenden wir
ausschließlich Server innerhalb der Europäischen Union.
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Für einen Zugriff auf Heimat können Browser der Typen Edge,
Chrome,Safari oder Firefox in einer Version verwendet werden, die nicht älter alssechs Monate ist.
Java Script und Cookies müssen im Browser aktiviertsein.
4. Leistungsumfang von Heimat
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Als Beschaffenheit von Heimat gelten nur die Angaben als vereinbart,
die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende
öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine
vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
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Der Leistungsumfang von Heimat ist auf der Website www.heimat-software.com dargestellt.
5. Nutzung von Heimat
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Der Kunde erhält an Heimat einfache, nicht unterlizenzierbare und
nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte
Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils vereinbarten
Umfang (z.B. Anzahl der User, Zusatzmodule). Er darf im Rahmen der
erworbenen Nutzungsmöglichkeit nur solchen Nutzern Heimat zur
Nutzung überlassen, die dem Kunden zugehörig sind (z.B. Angestellte,
Organe). Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Dritte, auch
verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, ist nicht
gestattet, sofern es nicht mit uns vereinbart wurde.
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Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um
Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme
unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich
wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass
Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten
bekannt geworden sein könnten. Die Nutzerkonten sind in diesem Fall
unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung
der Zugangsdaten abzusichern. Der Kunde wird Zugangsdaten ehemaliger
Nutzer unverzüglich löschen oder ändern.
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Der Kunde darf Heimat nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder
zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche
Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine
Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter, vorgeworfen
werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter
unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und
Vertretung auf erstes Anfordern freihalten.
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Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 5, können wir im erforderlichen
Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf Heimat bzw. die entsprechenden
Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen
abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden
wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung
des Absatz 5 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern.
Die Aufforderung erfolgt per Email an die bei Bestellung angegebene Email-Adresse.
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Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder
wiederholt die Regelungen des Absatz 5, so können wir den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
6. Nutzung der von uns bereitgestellten Software
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Der Kunde erwirbt für die Laufzeit des Vertrages das Recht, die von
uns angebotene und vom Kunden lizenzierte Software im Rahmen der
erworbenen Lizenz für die vertragsgemäße Nutzung zu verwenden.
Dieses Recht ist nur an solche Dritten übertragbar, die Nutzer der Software
unter dem zwischen uns und dem Kunden bestehenden Vertrag sind.
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Zu einer Dekompilierung der Software ist der Kunde nur berechtigt,
wenn ihm zwingende gesetzliche Ansprüche zustehen (insb. § 69e
UrhG).
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Für die in der Software verwendete Open-Source-Software gelten die
für diese jeweils geltenden Lizenzbestimmungen.
7. Verfügbarkeit von Heimat
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Wir schulden eine Verfügbarkeit von Heimat am Übergabepunkt
(Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum unseres Hosters, in dem Heimat von
uns betrieben wird) von 99% je Zeitraum der jeweils laufenden
festen Vertragslaufzeit.
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Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der
vertragsgemäßen Nutzung von Heimat am Übergabepunkt.
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Ausgenommen davon ist
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geplante Nichtverfügbarkeit zwecks Wartungsarbeiten. Diese werden nur zu nutzungsarmen Zeiten,
Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen durchgeführt und werden
mit einer Frist von mindestens einer Woche angekündigt;
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Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren
Betrieb von Heimat nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder
sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese
mit einer Frist von mindestens 12 Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit
eine Dauer von 1 Stunde nicht übersteigt.
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Die Informationen des Kunden nach Absatz 4 erfolgt per Email an die bei Bestellung hinterlegte Email-Adresse.
8. Kundensupport
Wir stellen für den Kundensupport die E-Mail Adresse support@heimat-software.com zur Verfügung.
Kundenanfragen werden im Regelfall innerhalb von drei Arbeitstagen an
unserem Sitz bearbeitet.
9. Anpassung der beauftragen Leistungen durch den Kunden
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Der Kunde kann den mit ihm abgeschlossenen Vertrag jederzeit um
zusätzliche, von uns ihm angebotene kostenpflichtige Leistungen
erweitern. Der Vertrag wird insoweit für die jeweils laufende
Festlaufzeit erweitert und das für die zusätzlichen Leistungen
anfallende Entgelt zeitanteilig abgerechnet.
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Eine Reduktion der von einem Kunden erworbenen Leistungen ist nur
möglich, soweit wir diese Leistungen jeweils einzeln zum Erwerb
anbieten (B. Zusatzmodule, Nutzer). Sie kann als Teilkündigung
entsprechend den Regelungen zur Kündigung des Vertrages erfolgen.
10. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten
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Wir führen täglich automatisch ein vollständiges Backup der auf unseren
Servern gespeicherten Daten durch. Diese Backups werden für einen Zeitraum
von 7 Kalendertagen aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Tag der Erstellung des Backups.
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Die Datensicherung erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des abgeschlossenen
Auftragsverarbeitungsvertrages sowie der Anforderungen gemäß Art. 32 DSGVO.
Wir setzen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
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Sofern der Kunde die Software auf eigenen Servern betreibt, obliegt die Verantwortung
für die Datensicherung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, einschließlich der Wiederherstellung
(Restore), ausschließlich dem Kunden. In diesem Fall sind wir nicht für die Datensicherung oder
Wiederherstellung der Daten auf den Servern des Kunden verantwortlich.
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Die Wiederherstellung der Daten wird regelmäßig entsprechend des Notfallkonzepts (Disaster Recovery Plan) getestet.
11. Besondere Regelungen für kostenlose Demo- und Testversionen
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Soweit wir dem Kunden eine kostenlose Demo- oder Testversion von
Heimat zur Verfügung stellen, gelten hierfür in Abweichung von den
übrigen Bestimmungen des Vertrages die nachfolgenden Absätze.
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Kostenlose Demo- und Testversionen werden dem Kunden wie sie
stehen und liegen zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese
weder einen bestimmten Funktionsumfang, noch dass diese während der
Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
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Wir sind jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu
kündigen, sofern nicht mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit
vereinbart wurde.
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Kostenlose Demo- und Testversionen dürfen nur für solche Zwecke
genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben
unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den
Kunden oder Dritte mit sich bringt.
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Wir bemühen uns zwar nach unserem Ermessen, kostenlose Demo- und Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere
kostenpflichtigen Angebote. Da wir für diese vom Kunden jedoch nicht
bezahlt werden, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen
eingehen.
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Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages ist für kostenlose Demo- und Testversionen nicht möglich. Sofern der Kunde einen
solchen mit uns abgeschlossen haben sollte, findet er auf kostenlose Demo- und Testversionen keine Anwendung.
12. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelte
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Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages
vereinbarten Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit
vorträglich ab.
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Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich
in Euro.
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Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren
in Rechnung gestellt werden kann, haben bei Vertragsabschluss
ihre Umsatzsteuer-ID anzugeben, andernfalls sind wir berechtigt,
deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen.
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Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern
uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen
zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende
Verrechnung informieren.
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Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig
je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs.
5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen
weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.
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Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email
versandt werden.
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Wir sind berechtigt, mit dem Kunden vereinbarte Entgelte anzupassen.
Die Information über die Anpassung hat mindestens sechs Wochen
vor Ablauf der Kündigungsfrist des Vertrages per Email an die bei Bestellung
angegebene Email-Adresse des Kunden zu erfolgen. Die Anpassung darf
frühestens nach dem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem der Kunde nach Zugang der Information den Vertrag kündigen kann.
13. Laufzeit und Kündigung
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Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung
gewählte Vertragslaufzeit fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der
Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen
ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der
vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung,
verlängert sich die feste Laufzeit des Vertrages jeweils um einen
Monat bzw. ein Jahr, je nach mit dem Kunden vereinbarter
Vertragslaufzeit.
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Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als
wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie
für die andere Partei vorliegen:
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die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere
Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer
angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht
beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit
nicht erforderlich;
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die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels
Masse;
- die Eröffnung der Liquidation;
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Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die
Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen.
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Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen
Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von Heimat ist erst
zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.
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Kündigungen können per Email erfolgen. Eine Kündigung des Kunden ist
an info@heimat-software.com zu senden. Jede Kündigung wird per Email bestätigt.
14. Folgen der Beendigung des Vertrages
Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in Heimat
gespeicherten Daten über die REST-API zu exportieren, sofern und soweit er diese nicht
lokal auf eigenen Endgeräten gespeichert hat. Mit Ablauf des Vertrages
stehen die auf unseren Servern gespeicherten Daten dem Kunden nicht
mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten
um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm aus dem
gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehenden
Rechte ebenfalls rechtzeitig vor Vertragende auszuüben. Ein Abrufen der Daten ist dem Kunden jederzeit über die dokumentierte REST-API möglich, eine
Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen
erfolgt mit Vertragsende eine Löschung der Daten des
Kunden. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten
nicht mehr möglich ist.
15. Zukünftige Entwicklung von Heimat und der Software
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Mit unserer Software Heimat erwirbt der Kunde kein statisches Produkt.
Wir haben vielmehr die Absicht, Heimat weiterzuentwickeln, um neue Funktionen
und Angebote zu integrieren, die Heimat attraktiver und sicherer machen.
Der Leistungsumfang von Heimat und der von uns angebotenen Software unterliegt daher einem Wandel.
Änderungen, bei denen vorhandene, wesentliche oder für den Kunden geschäftskritische Funktionen
entfallen oder erheblich eingeschränkt werden, werden nicht ohne angemessene Alternativlösungen
oder Migrationsmöglichkeiten entfernt. Der Kunde wird über solche Änderungen in angemessener Frist per E-Mail informiert.
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Wir sind zu jeglichen Änderungen an sowie den Entfall von Funktionen
befugt, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung
gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht
oder nur in geänderter Form weiter anzubieten.
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Neue Versionen der von uns angebotenen Software sind vom Kunden zu
installieren, sofern er nicht eine in der jeweiligen Software ggf.
angebotene Möglichkeit zum automatischen Update nutzt.
16. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten
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Wenn wir mit der erstmaligen Bereitstellung von Heimat in Verzug
kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist fruchtlos abläuft, d.h.
wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von
Heimat erstmalig zur Verfügung stellen.
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Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von Heimat den uns
obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist
die geschuldete Verfügbarkeit von Heimat für einen Vertragsmonat
unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale
anteilig für die Zeit, in der Heimat dem Kunden nicht in dem
vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.
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Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete
Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten
Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende
Verfügbarkeit von Heimat uns nicht angezeigt, so hat er auf das
Bestreiten unserer Kenntnis zu beweisen, dass wir anderweitig
Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.
17. Mängelansprüche
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Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte
zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung
oder Neulieferung beheben.
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Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a
BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen,
soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft
(Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.
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Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche wird auf zwei Jahre verlängert,
beginnend mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Software oder der
jeweiligen Leistung. Diese Verlängerung gilt nicht für Beta-Versionen oder Testversionen,
die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Ebenso gilt diese Frist nicht für
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.
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Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge
unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel
unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür
angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung
mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt
nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei
Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse für ihn nicht
erkennbar war.
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Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns
ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung werden, sind jegliche
Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen
ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig
sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den
Verlust von Daten oder der Funktionsfähigkeit von Heimat zur Folge
haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der
Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere
keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte
einstandspflichtig machen möchte.
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Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen,
insbesondere Mängel von Heimat, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit
wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht
Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den
entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder
teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen
Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne
Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat
darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten
hat.
18. Schutzrechtsverletzung
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Wir gewährleisten, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von Heimat
Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt
werden.
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Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl
auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder Heimat auf
eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden
geschuldeten Leistungen, keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.
19. Haftung
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Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
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Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und
vertragstypische Schäden, maximal jedoch auf das Doppelte des
Entgelts, welches der Kunde an uns p.a. zu entrichten hat.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen
darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt
ein Jahr.
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Absatz 19.2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers,
der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei
Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
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Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund —
ausgeschlossen.
20. Geheimhaltung
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Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in Heimat
gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der
Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten
nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach
unserem billigen Ermessen erforderlich ist.
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Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt
der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser
Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum
Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer
Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach
dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne
Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die
dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung
gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig
entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche
Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch
eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder
Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher,
behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen
offenbart werden müssen.
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Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des
Vertrages nicht berührt.
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Von den vorstehenden Absätzen unberührt bleiben der mit dem Kunden
abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die Regelungen der
Ziffer 21. Diese gehen den Regelungen dieser Ziffer 20 vor.
21. Verpflichtung zur Vertraulichkeit aufgrund § 203 StGB
-
Sofern und soweit der Kunde hinsichtlich der mittels Heimat
verarbeiteten Daten § 203 StGB unterfällt, verpflichten wir uns
in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung
(Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) zur
Verschwiegenheit. Sollte aus der Firmierung des Kunden nicht
erkennbar sein, dass er dem Geltungsbereich des § 203 StGB
unterfällt, hat er uns mit Vertragsschluss per Email an
info@heimat-software.com über diese
Tatsache zu informieren.
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Wir verpflichten wir uns, uns nur insoweit Kenntnis von fremden
Geheimnissen im Sinne des § 203 StGB zu verschaffen, als dies
zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
-
Wir sind befugt, weitere Personen zur Erfüllung des Vertrags
heranzuziehen. In diesem Fall haben wir diese Personen in Textform
zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer
Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne des § 203
StGB erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllen wir
die rechtlichen Anforderungen. Sofern wir mit dem Kunden einen
Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen haben, gehen dessen
Regelungen den Bestimmungen dieses Absatzes vor, soweit wie aus
diesem weitergehend verpflichtet sind.
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Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem
einzelnen Mandaten des Kunden dienen, ist der Kunde verpflichtet,
die Einwilligung des Mandanten in die Zugänglichmachung von fremden
Geheimnissen nach den für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen
einzuholen.
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Der Kunde ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit uns unverzüglich zu
beenden, wenn die Einhaltung der uns gemäß Absatz 21.1 bis 21.3 gemachten
Vorgaben nicht gewährleistet ist.
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Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben
unberührt.
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Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen
besteht nicht, soweit wir aufgrund einer behördlichen oder
gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen
Informationen des Kunden verpflichtet sind. Wir werden den Kunden
hierüber unverzüglich informieren, sofern und soweit uns dies im
Einzelfall zulässig und möglich ist. Insoweit gelten ergänzend die
Regelungen der Ziffer 23.
22. Datenschutz
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Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden
mittels Heimat gilt der gesondert mit dem Kunden abgeschlossene
Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.
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Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der
Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der
Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden
Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
23. Staatliche Maßnahmen
Sofern wir von einer staatlichen Stelle aufgefordert werden sollten,
Daten eines Kunden zur Verfügung zu stellen, werden wir in den Grenzen
des gesetzlich Zulässigen und uns Zumutbaren den Kunden hierüber
(möglichst vorab) informieren. Wir werden ferner uns zumutbare,
wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, uns dem Begehren
der staatlichen Stelle zu widersetzen, wenn dies nach unserem billigen
Ermessen im Ganzen oder in Teilen rechtswidrig ist. Sofern uns eine
Information des Kunden möglich ist, werden wir ihm eine Mitwirkung an
der Abwehr des staatlichen Begehrens ermöglichen.
24. Aufrechnung und Abtretung
-
Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die
zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder
nicht bestritten wird.
-
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des
Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden.
25. Höhere Gewalt
-
Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit,
solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt
gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich
bereits im Verzug befindet.
-
Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206
BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis,
wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht
verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt
nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen
Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der
Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg,
Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder
wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung
beruht.
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Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat
-
die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und
die Gründe hierfür zu informieren;
-
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen
zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige
Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder
aufnehmen zu können;
-
angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen
Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu
minimieren;
26. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
-
Wir sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu
ändern. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht zu.
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Wir haben hierfür den Kunden in Textform an die hinterlegte
Email-Adresse über die Absicht der Änderung, die geänderten
Regelungen und das Bestehen sowie die Ausübung seines Widerspruchsrechts zu informieren.
-
Macht der Kunde vor Ablauf der Ankündigungsfrist von seinem
Widerspruchsrecht Gebrauch, finden die bisherigen
Geschäftsbedingungen unverändert Anwendung, andernfalls finden mit
Ablauf der Ankündigungsfrist die neuen Geschäftsbedingungen
Anwendung. Wir sind berechtigt, den mit dem Kunden abgeschlossenen
Vertrag im Falle seines Widerspruchs mit der vereinbarten Frist zu
kündigen.
27. Schlussbestimmungen
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Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand.
Frühere Vereinbarungen und mündliche Abreden, die nicht ausdrücklich in diesem
Vertrag oder in schriftlichen individuellen Vereinbarungen festgehalten sind,
werden hiermit unwirksam. Individuelle Vereinbarungen und Angaben in
unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
-
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form
vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das
Formerfordernis.
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag
keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in
späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen,
unwidersprochen hingewiesen wurde.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig,
unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine
an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die
Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht berührt.
-
Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung,
soweit es abdingbar ist.
-
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit
dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden
auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu
nehmen.